Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Alle Leistungen von FrauenFitness bei Annika, Leopoldstraße 2, 79576 Weil am Rhein unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen geändert oder ergänzt wurden. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit oder einer Mitgliedschaft folgende AGB’s. Frauenfitness bei Annika bietet zur Nutzung Kraft- und Cardiogeräte. Der Zugang ist nur für Frauen und zu jederzeit möglich.

 

 

TARIFE UND KONDITIONEN

Die Kunden können ihre Mitgliedschaft für eine Dauer von 1-24 Monate abschließen und sind an die Erstlaufzeit gebunden. Nach Ablauf dieser erhöht sich der Mitgliedsbeitrag automatisch auf den jeweiligen Tarif mit einer Laufzeit von einem Monat.

 

 

ZAHLUNG

Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich per Lastschriftverfahren von dem angegeben Konto des Mitglieds abgebucht. Die Mitgliedsbeiträge pro Monat können daher aufgrund ungleicher Wochenzahlen variieren. Die Abbuchung erfolgt jeweils im Voraus. Nach Absprache ist eine Vorauszahlung der Mitgliedsbeiträge möglich. Die Zahlung per Rechnung, welche ebenfalls zum Monatsanfang versendet wird, ist ebenfalls möglich. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum werden Mahnkosten erhoben.

 

ÜBERTRAGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft kann ausschliesslich nach Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung von der Geschäftsleitung von FrauenFitness bei Annika auf eine andere Person übertragen werden. Bei einer derartigen Übertragung ist die Zahlung Startpaket für den Neutrainierenden erneut notwendig.

Die übertragene Mitgliedschaft (Abonnement) richtet sich nach den bereits genutzten Leistungen. Ein vorübergehender Übertrag der Mitgliedschaft ist immer möglich, insofern die Daten der Rechnungsadresse gleich bleiben.

 

KÜNDIGUNG

Alle Mitgliedschaften unterliegen einer Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Wird die Mitgliedschaft nicht rechtzeitig schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils wie oben genannt um einen Monat auf unbestimmte Zeit zu dementsprechenden Konditionen.

Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags durch das Mitglied ist nur möglich, wenn ein Training durch eine veränderte Lebenssituation dauerhaft unzumutbar werden würde. Zu diesen unzumutbaren Veränderungen zählen das Auftreten absoluter Kontraindikatoren für Fitnesstraining, sowie ein veränderter Wohnsitz, durch den die Anfahrtsdauer nach Weil am Rhein ebenfalls unzumutbar wäre. Für genannte Gründe gilt es unaufgefordert Nachweise zu erbringen, damit die vorzeitige Kündigung der Mitgledschaft gültig wird.

 

Videoüberwachung

Der Trainingsbereich wird Videoüberwacht. Das Mitlgied erklärt sich hiermit bei Unterzeichnung der Mitgliedschaft einverstanden. Genauere Bestimmungen und Informationen zu Videoüberwachung können auf dem ausliegenden Informationsblatt an der Theke eingesehen werden.

 

GESUNDHEITSERKLÄRUNG UND HAFTUNG

Die Trainingsleistungen von Frauenfitness bei Annika dienen der Gesundheitsförderung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden.

Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

GESUNDHEITSERKLÄRUNG

Das Mitglied erhält bei Mitgliedschaftseginn eine Trainingseinweisung. Das Mitglied steht in eigener Verantwortung bei gesundheitlichen Einschränkungen. Trainingsverletzungen gehen nicht zu Lasten von FrauenFitness bei Annika.

 

HAFTUNG

Die Haftung für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit einem Training wird ausgeschlossen. Das Mitglied haftet für Unfälle, Verletzungen und/oder Krankheiten selbst. FrauenFitness bei Annika haftet nicht für Schäden, die das Mitglied durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Für den Verlust von Wertgegenständen lehnt FrauenFitness bei Annika jede Haftung ab. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung, wenn Training aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.

 

HAUS- UND BENUTZERORDNUNG

Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen. Bei groben Verstössen seitens des Mitglieds istFrauenFitness bei Annika berechtigt, die Vereinbarung ausserordentlich zu kündigen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Der CheckIn und das Training sind zu jeder Zeit möglich. Auf Grund der Lage in einem Wohnhaus, muss auf laute Musik zwischen 22 und 7 Uhr Verzichtet werden, wie auch ein ruhiges Verhalten geachtet werden. Der CheckIn ist nur durch das Mitglied möglich. Der Transponder zum Eintritt in das Studio darf nicht weiter gegeben werden und keine Personen mitgebracht werden, die keine Mitgliedschaft bei FrauenFitness bei Annika abgeschlossen haben.

 

DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Genauere Angaben zum Datenschutz können auf der Internetseite von FrauenFitness bei Annika eingesehen werden: https://www.frauenfitness-weil-am-rhein.de

 

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamte Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand März 2025

 

 

 

 

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